Ratgeber & Fachwissen

Wer darf was spritzen? Botox, Hyaluron & Co. nach Berufsgruppe

Wer darf was spritzen? Die Einordnung nach Berufsgruppe

Kaum eine Frage erreicht uns vor Kursbuchungen so häufig wie diese. Die Antwort hängt von drei Ebenen ab: dem Präparat (zulassungspflichtiges Arzneimittel oder Medizinprodukt), der Berufsqualifikation (Approbation, Heilpraktikererlaubnis) und dem Verfahren (Injektion, Laser/Licht, apparativ). Diese Seite ordnet die Ebenen für Deutschland ein — sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Botulinumtoxin: verschreibungspflichtiges Arzneimittel

Botulinumtoxin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Verordnung und Anwendung sind entsprechend berechtigten ärztlichen Anwendern vorbehalten. Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist die Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht zulässig.

Fortbildungsweg bei Work on Beauty: Botox Grundkurs und Botox & Hyaluron Kombikurs — ausschließlich für Ärztinnen und Ärzte.

Hyaluron und Dermalfiller: Medizinprodukte mit Sorgfaltsrahmen

Dermalfiller auf Hyaluronbasis sind in der Regel Medizinprodukte. Der Kreis möglicher Anwender ist damit formal weiter als bei Botulinumtoxin — fachlich bleibt die Anforderung identisch hoch: Anatomie, Hygiene, Aufklärung, Komplikationsmanagement. Ob und in welchem Umfang Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Fillerbehandlungen durchführen dürfen, ist qualifikations- und einzelfallabhängig zu bewerten; die invasive Natur der Behandlung setzt eine belastbare Ausbildung und einen klaren Verantwortungsrahmen voraus.

Fortbildungsweg: Hyaluron Grundkurs für Ärztinnen, Ärzte und — nach Einzelfallprüfung — Heilpraktiker.

Laser- und Lichtanwendungen: die NiSV zieht die Grenze

Für ästhetische Anwendungen nichtionisierender Strahlung (Laser, IPL, Hochfrequenz, Ultraschall u. a.) regelt die NiSV die erforderliche Fachkunde. Bestimmte Anwendungen — etwa ablative Verfahren — sind Ärztinnen und Ärzten mit spezieller Fachkunde (§ 5 Abs. 2 NiSV) vorbehalten; daneben verlangt der Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten nach OStrV.

Fortbildungsweg: NiSV Module I & II A & II B für Ärztinnen, Ärzte und Weiterbildungsassistenten — mit Prüfung und CME-Punkten.

Übersicht nach Berufsgruppe

Berufsgruppe Botulinumtoxin Hyaluron/Filler Laser/Licht (NiSV)
Ärztinnen & Ärzte ✓ (berechtigte ärztliche Anwender) ✓ inkl. spezieller Fachkunde
Weiterbildungsassistenten im Rahmen ärztlicher Supervision im Rahmen ärztlicher Supervision Fachkunde-Erwerb möglich
Heilpraktiker:innen ✗ (verschreibungspflichtiges Arzneimittel) Einzelfallprüfung Fachkunde je nach Anwendung
Kosmetiker:innen ✗ (invasive Injektion) nur nicht-ärztliche Anwendungen mit NiSV-Fachkunde

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die einschlägigen Regelungen (u. a. AMG, HeilprG, NiSV, OStrV) und der qualifikationsbezogene Einzelfall.

Was das für Ihre Kurswahl bedeutet

Wir prüfen vor jeder Buchung, ob Kurs und Qualifikation zusammenpassen — das schützt Sie und Ihre Patientinnen und Patienten. Starten Sie mit Ihrer Berufsgruppe:

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