NiSV Module I & II A & II B in Berlin
Der Fachkunde-Kurs vermittelt Ärztinnen, Ärzten und Weiterbildungsassistenten die Qualifikation für Laser- und Lichtanwendungen im Geltungsbereich der NiSV — strukturiert nach den Modulen I, II A und II B, mit Abschlussprüfung und Bescheinigung. Zwei Präsenztage finden in Berlin statt, die übrigen Einheiten absolvieren Sie online.
Inhalte des Kurses
- Grundlagen der Haut und ihrer Anhangsgebilde
- Haarentfernung mit Laser- und Lichtsystemen
- Non-ablative und ablative Hautverjüngung
- Behandlung von Gefäßen
- Behandlung von Pigmenten
- Ablative und nicht auf die Haut beschränkte Anwendungen
- Rechtsgrundlagen: NiSV, OStrV, TROS und DGUV Grundsatz 303-005
- Laserschutz und Sicherheitsorganisation in der Praxis
Kursdaten auf einen Blick
- Zielgruppe: Ärztinnen & Ärzte, Weiterbildungsassistenten
- Format: 2 Tage vor Ort in Berlin, die übrigen Einheiten online
- Abschluss: Prüfung mit Bescheinigung
- Preis: 4.580,00 € (netto, inkl. Prüfungsgebühr)
- CME: Sammeln Sie jetzt Ihre CME-Punkte!
Warum diese Fachkunde entscheidend ist
Wer Laser- und Lichtanwendungen zu ästhetischen Zwecken durchführt, bewegt sich im Geltungsbereich der NiSV — und beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 zusätzlich im Arbeitsschutzrahmen der OStrV mit ihren Technischen Regeln (TROS). Ein seriöser Kurs deckt beide Ebenen ab: die anwendungsbezogene Fachkunde nach NiSV und die Anforderungen an den Laserschutz nach OStrV/TROS, damit die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten auf einer bescheinigten Grundlage steht.
Rechtsgrundlagen im Überblick
- NiSV — Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen: regelt kosmetische und ästhetische Anwendungen nichtionisierender Strahlung (optische Strahlung, Hoch- und Niederfrequenzströme, Gleichstrom, Ultraschall, Magnetfelder). Die Fachkunde-Anforderungen sind heute verbindlich.
- OStrV — Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung: schützt Beschäftigte im Wellenlängenbereich 100 nm bis 1 mm und verlangt beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten (§ 5 Abs. 2).
- TROS — Technische Regeln Optische Strahlung: konkretisieren die OStrV, u. a. die Anforderungen an Lehrgang und Auffrischung (spätestens alle 5 Jahre) des Laserschutzbeauftragten.
- DGUV Grundsatz 303-005 — Anforderungen an Ausbildung und Prüfung des Laserschutzbeauftragten.
Kursleitung
Dr. med. Stefan RöslerReferent Laser & NiSV
Die laserbezogenen Kursinhalte und die NiSV-Fachkunde-Module verantwortet Dr. med. Stefan Rösler. Mehr zum Team auf der Referenten-Seite.